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3-Schichten-Modell

Produkte des 3-Schichten-Modells

 

Über das 3-Schichtenmodell haben ich in der Einleitung ausführlich beschrieben, wie diese sich unterscheiden. Generell ist es wichtig auch darauf zu schauen, wie sich eine Produkt in der Rentenbezugszeit verhält. Gibt es zum Beispiel eine Leibrente bis zum Tod, oder eine Rente die für die vereinbarte Laufzeit gezahlt wird? Kann ich mir eine bestimmten Anteil des Kapitals auch sofort auszahlen lassen, evtl. sogar das gesamte Kapital? Gibt es Mischungen aus beidem, wie verhält sich der Vertrag, wenn die versicherte Person vorzeitig stirbt? Kann auf das Kapital auch schon während der Ansparphase zugegriffen werden? Was passiert mit dem Vertrag, wenn ich arbeitslos werde, oder eine private Insolvenz anmelden muss? Räumt der Vertrag gewisse Garantien ein, oder kommt es nur auf die Marktentwicklung an? Sind Fonds im Produkt enthalten, wenn ja, welche und wie ist die dahinterstehende Fondsstrategie? Werden Nachhaltigkeitsaspekt berücksichtigt? Kann ich den Vertrag problemlos an eine veränderte Lebenssituation angepasst werden?

Hier ist schön zu sehen, das es ganz viele Fragen gibt, die man beachten sollte. Prinzipiell ist nicht jede dieser Fragen unbedingt für Jedermann wichtig. Daher ist es auch falsch zu sagen, das ein bestimmtes Produkt generell kein gutes Produkt ist. Jeder der folgenden Produkte hat seine Daseinsberechtigung. Das Problem sind leider oft die nicht vorhandene Beratung, das nicht vorhandene Wissen oder sogar vermeintliches Halbwissen, bei dem sich erst später herausstellt, dass man einen Fehler gemacht hat. Denn bevor ein Produkt abgeschlossen wird, sollten alle wichtigen Fragen mit dem Kunden abgestimmt werden und erst dann kann man das passende Produkt beziehungsweise die passenden Produkte herausfinden.

Kurz geklärt

Die 3 Schichten

1-Schicht

Bei der ersten Schicht handelt es sich um die sogenannte Basisversorgung, hierzu zählt die gesetzliche Rentenversicherung GRV sowie die Rürup- bzw. Basisrente.

 

2-Schicht

Bei der zweiten Schicht geht es um die kapitalgedeckte Zusatzversorgung, hier finden sich die beiden Produkte der Riester Rente und der betrieblichen Altersvorsorge. An dieser stelle mache einen kleinen Schnitt, bevor ich zu der dritten Schicht des 3-Schichten-Modells komme. Da unsere Bundesregierung erkannt hat, das die gesetzliche Rente alleine für einen würdevollen Ruhestand nicht ausreicht, gibt es vor allem für die ersten beiden Schichten die größten Förderungen bzw. Zuschüsse vom Stadt. Wie das konkret aussieht werde ich bei den einzelnen Kapiteln ausführen.

 

3-Schicht

Bei der dritten Schicht finden wir alle Möglichkeiten der privaten Versorgung. Hierzu gehören Kapitallebensversicherung, private Rentenversicherung, Fondsgebundene-Lebensversicherung, Investment, Goldanlage, Immobilien um die gängigsten zu nennen.

Idealerweise macht es Sinn sich für die Altersvorsorge aus allen 3-Schichten zu bedienen. Natürlich müssen alle individuellen Bedingungen darauf abgestimmt werden. Dazu gehört eine vernünftige Analyse, samt Haushaltsplan und Wünschen und Zielen. Auch die obigen Fragen sollten besprochen werden. Alles zusammen sorgt dafür als aus dem Thema Altersvorsorge keine Alters-Sorge wird.

 

Gesetzliche Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Säule der 5 Säulen der Sozialversicherung. Diese werde ich im Folgenden kurz auflisten, mich dann aber auf die gesetzliche Rentenversicherung konzentrieren. Danach werde ich die Formen der Mitgliedschaft bei der gesetzlichen Rentenversicherungen eingehen und die verschiedenen Möglichkeiten kurz beleuchten. Im Anschluss ist es wichtig zu verstehen, wie die Beiträge berechnet werden und wie der Beitragssatz und die Beitragsbemessungsgrenze Berücksichtigung finden. Und schließlich schauen wir uns Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung an. Hierzu gehören die Leistungen für die Hinterbliebenen wie die kleine und große Witwen-/Witwerrente, die Halb- und Vollwaisenrente sowie beim Erlebnisfall die eigentliche Leistung für den Versicherten. Das ist die Erwerbsminderungsrente und die Regelaltersrente. Finals wird es dann spannend zu schauen, wie die zu erwartenden Versorgungslücken ausschauen. Ich verspreche an dieser Stelle, das ich durch einfache Grafiken, den teilweise recht komplizierten Sachverhalt einfach erkläre.

 

5 Säulen der Sozialversicherung

  • Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
  • Gesetzliche Rentenversicherung (GRV)
  • Gesetzliche Arbeitslosenversicherung (AV)
  • Gesetzliche Unfallversicherung (GUV)
  • Soziale Pflegeversicherung (SPV)

 

Formen der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung

Es gibt zwei Arten der Mitgliedschaft, zum einen die freiwillige Mitgliedschaft und zum anderen die Pflichtmitgliedschaft. Bei der Pflichtmitgliedschaft gibt es wieder eine Unterteilung. Es gibt die Pflichtversicherung kraft Gesetzes. Hierzu zählen alle Arbeitnehmer und alle Auszubildende, egal wie hoch Ihr Einkommen ist, sowie auch einige Gruppen von Selbständigen, wie zum Beispiel Handwerker, Künstler und freiberufliche Lehrer sowie auch Hebammen. Wer nicht kraft Gesetzes Pflichtversichert ist, kann einen Antrag stellen um sich in die Pflichtversicherung der gesetzlichen Rentenversicherung aufnehmen zu lassen.

Desweiteren gibt es die Möglichkeit sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung abzusichern, Das macht vor allem dann Sinn, wenn man schon einige Jahre durch Beiträge, Ausbildung oder Kindererziehung angesammelt hat und zumindest die Mindestversicherungsgrenzen erreichen will, damit die daraus resultierenden Leistungsansprüche wie zum Beispiel die Erwerbsminderungsrente oder die Altersrente nicht verfallen. Wer sich für diesen Weg entscheidet kann die Beiträge und die Versicherungsdauer frei wählen.

 

Form der Mitgliedschaft

Beitrag / Beitragssatz / Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung

Der Beitrag wird monatlich gezahlt und zwar zu 50% vom Arbeitgeber und zu 50% vom Arbeitgeber. Die Höhe des Beitrages hängt von der Höhe des Bruttoeinkommens des Arbeitnehmers ab. Der aktuelle Beitragssatz der jedes Jahr neu festgelegt wird bestimmt nun die Höhe des Beitrages. Beim Beitragssatz handelt es sich um einen Prozentsatz der auf den Bruttolohn angewendet wird. Für das Jahr 2024 beläuft sich dieser auf 18,6%.

Allerdings gibt es für den Beitrag eine Obergrenze, die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Auch dieser Wert wird jedes Jahr neu festgelegt und beläuft sich für das Jahr 2024 auf 90.600,- Euro pro Jahr (West) und 89.400,- Euro pro Jahr (Ost). Sollte das Bruttogehalt über diesen Wert liegen sind für das darüber liegende Einkommen keine weiteren Beiträge zu zahlen Hier drin liegt eine Gefahr bezüglich der Versorgungslücke, aber im Detail gehen wir später darauf ein.

 

Beitrag, Beitragssatz, Beitragsbemessungsgrenze

Jetzt haben wir uns die Form der Mitgliedschaft und die Berechnung des Beitrages angeschaut. Jetzt wird es spannender denn im folgenden Abschnitt schauen wir, was für Leistungen auf uns warten, wenn wir die Beiträge zahlen.

Leistungsvoraussetzungen der gesetzlichen Rentenversicherung

Um einen Anspruch auf eine Rentenzahlung zu haben gibt es eine allgemeine Wartezeit, die besagt, das man mindestens für 60 Monate Beiträge zahlen muss. Darüber hinaus gibt es für die Zahlung einer Rente wegen Erwerbsminderung, Witwen- und Waisenrente sowie bei der Regelaltersrente noch weitere technische Voraussetzungen. Das ganze lässt sich wieder am besten anhand von Schaubildern verdeutlichen.

Als erstes beantworten wir die Frage, was der Partner eines Verstorbenen erhält und welche Voraussetzungen es gibt. Hier ist zu beachten das die Voraussetzung des vollendeten Lebensjahres von 45 Jahre auf 47 Jahre stufenweise abhängig vom Todesjahr steigt. Der Startschuss für diese Anhebung ist das Jahr 2012 und ab dem Todesjahr 2029 ist die Obergrenze von 47 Jahren erreicht. Eine genau Tabelle gibt es bei der Deutsche Rentenversicherung unter dem folgenden Link:

Deutsche Rentenversicherung

Große und kleine Witwen-/Witwerrente in der gesetzlichen Rentenversicherung

Nun schauen wir, was ein Kind beim Tod seiner Eltern an Rentenleistung erhält. Hierbei sprechen wir von der Halbwaisenrente, wenn noch ein Elternteil des Kindes lebt und von der Vollwaisenrente, wenn kein unterhaltspflichtiges Elternteil mehr am Leben ist.  Natürlich gehört eines der Szenarios zu den schlimmsten Dingen, die einem Kind im Leben passieren kann, aber zumindest werden die daraus resultierenden existenziellen Nöte ein wenig gemildert.

* die 10% bzw. 20% beziehen sich auf die Versichertenrente auf die der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes Anspruch gehabt hätte. Abhängig von den zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten des verstorbenen Elternteils oder bei der Vollwaisenrente beider Eltern, wird bei der Waisenrente ein zusätzlicher Zuschlag gezahlt.

 

Nun haben wir eher die traurigen Fälle angeschaut, da für die oben aufgeführten Leistungen immer mindestens eine Person sterben musste. Nun betrachten wir die Leistungen für den Versicherten. Dabei starten wir mit der Erwerbsminderungsrente und schließlich runden wir das Ganze mit der Regelaltersrente ab.

 

Erwerbsminderungsrente

Kommt es zu einer dauerhaften Beeinträchtigung des Versicherten, das hat dies oft große finanzielle Folgen. Diese sind gerade dann um so größer, je jünger der Versicherte ist. Generell wird bei der Erwerbsminderungsrente die volle und die halbe Erwerbsminderungsrente unterschieden. In welche Kategorie man fällt, hängt von der noch verbleibenden Arbeitsfähigkeit ab.

 

Erwerbsminderungsrente in der gesetzlichen Rentenversicherung

Regelaltersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung

Falls der Versicherte bis zu 67. Lebensjahr erreicht, bekommt er die Regelaltersrente. Die Höhe richtet sich hierbei zum einen nach der Versicherungszeit und zum anderen an der Höhe der eingezahlten Beiträge. Im Durchschnitt landet man bei ungefähr bei 42% des letzten Nettoeinkommens.

Um einen kleinen überblick über die zeige ich abschließend ein Schaubild in dem die resultierende Versorgungslücke erkennbar ist. Je nachdem welche Rentenleistung man erhält.

 

Versorgungslücke in der gesetzlichen Rentenversicherung

Hier ist sehr gut zu erkennen, das wir zusätzlich Vorsorge betreiben müssen, um diese Lücken zu schließen. Und Gerade bei Einkommen oberhalb der Bemessungsgrenze wird die Lücke sogar noch größer.

 

Rürup- / Basisrente

Bei der Basisrente auch Rüruprente genannt  handelt es sich um eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Sie ist neben der bAV und der Riesterrente ein Ergebnis des Altersvermögensgesetzes (AVmG) aus 2001. Sie wurde nach dem Ökonom Bert Rürup benannt und 2005 eingeführt. Für die Basisrente/Rüruprente gibt es eine recht große Zielgruppe. Zu Ihnen gehören durch Junge Leute, die ein steuerlich attraktives Produkt gerade für den Einstieg in die private Altersvorsorge suchen.  Arbeitnehmer / Besserverdienende haben hier eine zweites Möglichkeit zur steuerbegünstigten Altersvorsorge. Sie profitieren indem sie Steuern sparen und somit für die Aufwendungen zur Altersvorsorge prinzipiell weniger zahlen. Für Selbständige ist die Rürup-/ Basisrente ein wichtiger Baustein. Sie haben sonst kaum die Möglichkeit steuerbegünstigt eine staatlich geförderte Altersvorsorge zu nutzen.

Wie bei den meisten staatlich geförderten Produkten unterliegt die Basisrente auch einigen gesetzlichen Vorgaben. Bei der Basisrente bekommt der Versicherte keine Einmalauszahlung des Kapitals. Sie orientiert sich vielmehr an der gesetzlichen Rente und zahlt eine monatliche,  lebenslange Rente frühestens ab dem 62. Lebensjahr aus. Somit handelt es sich um eine Leibrente, genau wie die gesetzliche Rente auch. Die Rente ist nicht vererbbar hat aber ähnlich wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es  im Todesfall statt einer einmaligen Kapitalleistung eine verrentete Hinterbliebenenleistung für den Ehegatten und/oder waisengeldberechtigter Kinder. Es gibt auch keine Möglichkeit ein Policendarlehen auf die Rüruprente aufzunehmen (keine Beleihung), auch keine Übertragung, Abtretung bzw. Verpfändung ist möglich. Wenn man eine Basisrente kündigen möchte, dann wird der Vertrag beitragsfrei gestellt und es kommt nicht zu einer Auszahlung.

Der große Vorteil der Basisrente ist, das in 2024 die Beiträge für Ledige bis zu einer jährlichen Höhe von 27.565,- und für Verheiratete bis zu einer Höhe von 55.130,. € steuerlich abzugsfähig sind. Und das schon seit 2023 zu 100%!

Das Jahr 2005 war auch der Startschuss für die sogenannte „Nachgelagerte Besteuerung“. Das beutet das die Beiträge Stück für Stück steuerfrei werden. Das passiert zu einer Zeit indem ein Mensch tendenziell die höchsten Steuern zahlt. Im Gegenzug dazu werden die Rentenzahlungen auch nach und nach besteuert. Der Vorteil ist, das im Rentenalter die steuerliche Belastung meistens deutlich kleiner ist und sich somit über die gesamte Laufzeit Vorteile ergeben. Erst ab dem Jahr 2058 werden die Renten aus der Basisrente dann zu 100% besteuert. Hierzu das folgende Schaubild zur Verdeutlichung.

 

Besteuerung der Basisrente / Rüruprente in der Auszahlungsphase

Gerade Selbständige haben mit der Basisrente eine wertvolle Variante die eigene Altersvorsorge staatlich gefördert auch mit größeren Beiträgen aufzubauen. Bei Ihnen schwirrt aber auch immer ein Damoklesschwert im Hinterkopf. Was passiert wenn ich mit meiner Selbständigkeit scheitere und meine Firma in die Insolvenz geht. Meistens hat man auch privat für Gründungskredite etc. gebürgt und damit ist das meiste Geld futsch.

Hier gibt es aber größtenteils Entwarnung, denn in der Vermögensphase (Ansparphase) gibt es in gesetzlich festgelegten Grenzen einen sogenannten Insolvenzschutz für die Rüruprente. Das bedeutet, das  Gläubiger an das angesammelte Kapital nicht herankommen. Noch eine gute Nachricht. Oft führt eine Firmeninsolvenz auch zu einer privaten Insolvenz (das gilt auch für alle anderen Gründe für eine private Insolvenz) und da oft auch nicht in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurde, landet man häufig beim Bürgergeld. Auch hier wird das aufgebaute Vermögen nicht angerechnet. Das kommt natürlich auch allen anderen Beziehern vom Bürgergeld zugute.

Zum Finale möchte ich gerne mein Konzept zur Basisrente vorstellen. Viele Menschen die eine Basisrente besparen, machen einen großen Fehler. Sie zahlen einen Beitrag X, geben die Beiträge bei der Einkommensteuererklärung an und freuen sich über eine Rückzahlung vom Finanzamt. Dieser wird dann für einen Urlaub etc. verwendet. Irgendwann schaut man sich dann die Unterlagen an und sieht, das sich die Performance der Basisrente nicht so wie gedacht entwickelt und man ist enttäuscht. Der Fehler liegt darin, das man die Förderung einfach ausgibt, aber man vergisst, woher die Steuerrückzahlen resultieren. Mein Tipp ist, die Steuerrückerstattung direkt in einen den flexiblen Vermögensaufbau, wie zum Beispiel ein Fondssparplan, Goldsparplan oder Silbersparplan zu stecken. Somit greift der Zinseszinseffekt so richtig und wenn man schließlich die Ergebnisse der reinen Basisrente bzw. Rüruprente mit den Ergebnissen im Depot zusammen betrachtet, dann kommt das Grinsen zurück ins Gesicht. Natürlich könnte man die Steuerrückzahlung die Aufgrund der staatlichen Förderung entsteht auch wieder in die Basisrente einzahlen, aber ich schlage hier vor ein freieres Produkt zu wählen um insgesamt flexibler zu sein.

 

Riester Rente

2001 gab es wegweisende Rentenreform und im Zuge dessen wurde das Altersvermögensgesetz (AVmG) beschlossen. Auf der einen Seite wurde die weitere Absenkung des Rentenniveaus beschlossen und auf der anderen Seite war das Ziel dieses Gesetzes den Aufbau einer privaten oder betrieblichen Altersvorsorge durch staatliche Förderung zu beschleunigen.

Ein Kernstück des AVmG ist die hier besprochene Riester-Rente mit den folgenden Kernelementen:

  • Staatliche Förderung privater Altersversorgung
  • Verschiedene förderfähige Anlageformen sind wählbar
  • Förderung entweder durch Zulagen oder durch Steuervorteile
  • Eigenheimförderung durch „Wohn-Riester“

Die Zielgruppe ist für die Riester Rente klar definiert, denn es gibt eine Liste mit unmittelbar und mittelbar förderberechtigten Personengruppen. Zu den unmittelbar förderberechtigten zählen:

  • Arbeitnehmer und Auszubildende in der Privatwirtschaft oder im öffentlichen Dienst
  • Wehrdienst- /Bundesfreiwilligendienstleistende
  • Landwirte
  • Mütter und Väter während der Kindererziehungszeit
  • Pflichtversicherte Selbständige
  • Mini-Jobber mit Beschäftigungsverhältnis ab 2013 (davor nur mit Verzicht auf Versicherungsfreiheit)
  • Beamte, Soldaten und Richter
  • Empfänger Arbeitslosengeld oder Bürgergeld
  • Bezieher voller gesetzlicher Erwerbsminderungsrente

Zu der zweiten Gruppe, der mittelbar Förderberechtigten gehören die Ehegatten von Förderberechtigten (Kombi-Ehe). Das heißt, wenn ein Ehegatte unmittelbar förderberechtigt ist, dann ist auch der andere Ehegatte förderberechtigt egal ob er erwerbstätig ist oder in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Allerding muss er ein paar Voraussetzungen erfüllen:

  • Jeder Ehepartner schließt einen eigenen Vertrag ab
  • Sie leben nicht ständig getrennt
  • Der Wohnsitz bzw. der gewöhnliche Aufenthalt ist innerhalb der Europäischen Union (EU)

Alle Personengruppen die bis jetzt nicht aufgeführt wurden gehören zu den „Nicht förderberechtigten Personen“. Das sind:

  • Selbständige ohne Rentenversicherungspflicht
  • Versicherte in einem berufsständischem Versorgungswerk (Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte)
  • Freiwillig Rentenversicherte
  • Sozialhilfebezieher
  • Studenten
  • Hausfrau/-männer

Im folgenden Schaubild werden die möglichen Anlageformen gezeigt, die förderberechtigt sind.

Doch was müssen die oben genannten Anlageformen erfüllen, damit sie auch wirklich förderberechtigt sind. Zum einen müssen die Produkte eine Garantie für die einbezahlten Beiträge zu Rentenbeginn versprechen. Hierzu gehören alle Eigenbeiträge und die Zulagen. Der Rentenbeginn darf frühestens ab dem 62. Lebensjahr erfolgen. Wenn es zur Auszahlung kommt hat der Kunde ein Kapitalwahlrecht, allerdings darf er hier maximal 30% als Kapitalauszahlung wählen. Der Rest wird als lebenslange Rente ausgezahlt. Falls kein Kapital entnommen wird, wird alles als Leibrente ausgezahlt. Alle Abschluss- und Vertriebskosten die durch das Produkt entstehen müssen auf fünf Jahre verteilt werden. Zum Schluss soll das Produkt eine gewisse Flexibilität bieten, hierzu muss es dem Kunde eine vierteljährige Kündigungs- beziehungsweise Beitragsfreistellungsmöglichkeit bieten.

Hat man sich für eine Anlageform entschieden, muss man nun schauen, mit welchem Beitrag die maximale bzw. gewünschte Zulagenhöhe erreicht wird. Prinzipiell gibt es zwei Beitragsvariante. Zum einen das Bruttobeitragsverfahren. Hier wird vom Kunden die Zulage quasi vorfinanziert und im Nachgang wird das Ganze mit noch ausstehenden Beiträgen verrechnet. . Alternativ wird das Nettobeitragsverfahren angeboten. Hier wird nur der Eigenbeitrag bezahlt und die Zulagenstelle überweißt zum Stichtag die Zulagen an den Versicherer.

Nun hatte ich gerade schon von der maximalen oder gewünschten Zulagenhöhe, die man erreichen will gesprochen. Es gibt einen sogenannten Mindesteigenbeitrag um die volle Zulage zu erreichen. Bei unmittelbar, also direkt Förderberechtigten (siehe oben) sind das 4 % des rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres abzüglich der maximal zustehenden Zulagen. Es gibt aber auch eine Grenze nach unten, den Sockelbeitrag. Dieser liegt bei 60 EUR pro Jahr. Entsprechend gibt es auch eine Grenze nach oben. Der sogenannte Höchstbeitrag. Das heiss, das höchstens dieser Beitrag in einen Altersvorsorgevertrag investiert werden kann. Das sind seit 2008 2.100 EUR pro Jahr und förderberechtigter Person. Bei zwei Verträgen aus Kombi-Ehen sind es 2.160 EUR (= Höchstbeitrag + Sockelbeitrag).

Sobald der Mindesteigenbeitrag nicht voll eingezahlt wird, wird die Zulage entsprechend prozentual gekürzt.

Nun haben wir schon einiges über Zulagen gehört, aber es ist natürlich sehr interessant zu wissen, wie hoch diese Zulagen sind. Hier gibt es bis zu 3 Bestandteile.

  1. Grundzulage bei der Riester Rente

Seit 2018 beträgt die jährliche Grundzulage 175 EUR pro Vertrag. Es werden maximal zwei Verträge pro Zulageberechtigtem gefördert. Sind Ehegatten steuerlich zusammen veranlagt, steht die Grundzulage jedem Ehepartner gesondert zu.  Hat nur ein Ehepartner steuer- und versicherungspflichtige Einnahmen, erhält der andere Ehepartner ebenfalls die Zulage, wenn er eigenständig privat vorsorgt.

 

  1. Kinderzulage bei der Riester Rente

In der Zeit, in der der Erziehungsberechtigte Kindergeld erhält wird eine Kinderzulagen gezahlt. Für jedes vor 2008 geborene Kind sind das 185 EUR pro Jahr. Für jedes ab dem 01.01.2008 geborene sind es sogar Kind 300 EUR pro Jahr. Kindergeld und somit auch die Zulage werden in der Regel bis zum 18. Lebensjahr, bei Ausbildung/Schule/Studium bis zum 25. Lebensjahr gezahlt. Sobald es kein Kindergeld mehr gibt, endet auch der Anspruch auf die Kinderzulage. In der Regel wird die Kinderzulage wie das Kindergeld an die Mutter bezahlt, auf Antrag geht dies auch auf den Vater.  

 

  1. Berufseinsteigerbonus bei der Riester Rente

Berufseinsteiger, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten neben den obigen Zulagen einen einmaligen Bonus von 200 EUR für das erste Vertragsjahr.

 

Für die meisten Riester-Sparer bieten die oben beschriebenen Zulagen, den größten finanziellen Vorteil. Aber gerade bei Personen mit einem höheren Einkommen, kann es vorkommen, das der finanzielle Vorteil größer ist, wenn der Beitrag in der Einkommensteuererklärung (natürlich nur bis zur Maximalhöhe von 2.100 EUR pro Jahr) als Sonderausgaben geltend gemacht werden kann. Das schöne ist, das beide Varianten vom zuständigen Finanzamt berechnet werden und es zu einer Günstigerprüfung kommt. Das heißt, die bessere Variante kommt dann automatisch zur Anwendung.

Als letztes schauen wir uns an, wie die Riester Rente in der Bezugsphase steuerlich behandelt werden. Die Leistungen der staatlich geförderten Riester Rente unterliegen als sonstige Einkünfte grundsätzlich in voller Höhe dem individuellen Steuersatz der Einkommensteuer.

In den Medien wurde die Riester Rente generell als zu Teuer und nicht lohnenswert abgetan und quasi schon begraben. Ich möchte hier aber einschreiten und uns Berater in die Verantwortung bringen. Erst, wenn man die persönliche Situation genau analysiert hat und man dann die Beiträge soweit wie möglich optimiert hat und sich dann das Ergebnis anschaut, kann man wirklich erst beurteilen, ob sich diese Art der Altersvorsorge lohnt oder nicht!

 

Betriebliche Altersvorsorge

Der Begriff betrieblichen Altersvorsorge ist die Bezeichnung im allgemeinen Sprachgebrauch. Offiziell sprechen wir über die betriebliche Altersversorgung. Ich werde aber beide Begriffe verwenden.

Die betriebliche Altersvorsorge, wird durch die Probleme in der gesetzlichen Rentenversicherung die vor allem durch den demografischen Wandel kommen, immer wichtiger. Es wird so kommen, dass spätestens 2040 jeder Rentner genau einen Beitragszahler aus der arbeitenden Bevölkerung hat und wie soll dieser genug Beitrag Zahlen um einen Rentner alleine zu schultern?

Am 19. Dezember 1974 wurde das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) beschlossen. Dieses Betriebsrentengesetz stellt die wichtigste Grundlage für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) dar. Hier wird der Begriff der bAV  in § 1 BetrAVG definiert.

„ Eine betriebliche Altersversorgung ist jede vom Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zugesagte Leistung auf Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses.

Quelle: Bundesministerium der Justiz

Wichtig ist auch zu wissen, welcher Personenkreis aus einer bAV Versorgungsleistungen erhalten darf. Hierzu gehören natürlich alle Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichem Sinne, Auszubildende und Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH (ACHTUNG !!! Hier muss jeder Fall geprüft werden).Zum Personenkreis gehören auch Selbständige, die überwiegend für ein Unternehmen tätig sind und von diesem eine Zusage erhalten. Zum Schluss dürfen auch mitarbeitende Ehegatten, die einen Arbeitsvertrag haben, eine Versorgungsleistungen aus einer betrieblichen Arbeitsversorgung erhalten.

Im BetrAVG werden auch die 5 Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge beschrieben:

  1. Direktversicherung
  2. Pensionskasse
  3. Pensionsfonds
  4. Unterstützungskasse
  5. Direktzusage/Pensionszusage

Die ersten 3 Varianten sind die sogenannten versicherungsförmigen Durchführungswege. Der am häufigsten gewählte Durchführungsweg ist die Direktversicherung. Prinzipiell gibt es 3 Varianten:

  1. Arbeitnehmerfinanziert (Entgeltumwandlung)
  2. Arbeitgeberfinanziert („echte“ Direktversicherung)
  3. Mischform aus 1 und 2

Bei der bAV könnte man auch von der Vorsorge nach dem Bruttoprinzip sprechen, das bedeutet kleiner Nettoverzicht und großer Bruttobeitrag für die Rente. Dieses Motto ist die Grundlage der Entgeltumwandlung. Hier verzichtet der Arbeitnehmer für die Zukunft auf Entgeltansprüche und erhält dafür eine Versorgungsleistung. Wichtig ist, das der Arbeitgeber als Träger der betrieblichen Altersversorgung die Beiträge aus dem Bruttogehalt leistet. Seit 2019 ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet die Entgeltumwandlung mit 15% zu bezuschussen, wenn er durch die bAv Sozialversicherungsbeiträge spart. 

Seit 2002 hat jeder Arbeitgeber einen Rechtsanspruch auf ein betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Und seit dem 01.01.2018 können hierfür bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der GRV-BBG steuer- und sozialversicherungsfrei einbezahlt werden. Weitere 4% können steuerfrei einbezahlt werden.

Ein weiteres wichtiges Thema im Zusammenhang mit einer betrieblichen Altersvorsorge ist die Unverfallbarkeit. Das bedeutet, ab wann das Geld aus einer Versorgung unwiderruflich dem Arbeitnehmer gehört. Dazu habe ich ein einfaches Schaubild erstellt.

An dieser Stelle schauen wir uns die 5 Durchführungswege einmal etwas genauer an:

1. Direktversicherung (extern)
2. Pensionskasse (extern)
3. Pensionsfonds
4. Unterstützungskasse
5. Direktzusage : Pensionszusage

Jetzt könnte man sich noch fragen, was passiert, wenn der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer Insolvent geht. Für diesen Fall, hat der Staat vorgesorgt und einen Pensionssicherungsverein PSVaG auf Gegenseitigkeit ins Leben gerufen. Der PSVaG ist ein Zusammenschluss aus Industrie und Arbeitgeberverbänden. Dieser übernimmt die bereits unverfallbaren Anwartschaften und laufenden Leistungen. Ab dem Moment, ab dem unverfallbare Ansprüche bestehen, muss der Arbeitgeber einen Beitrag an den PSVaG bezahlen.

Schließlich müssen wir noch die steuerliche Behandlung der betrieblichen Altersvorsorge betrachten. Die bAV wir nachgelagert versteuert, Das heißt es wird nicht in der Anwartschaftsphase versteuert, sondern in der Leistungsphase. Dann müssen 100% der Leistungen mit dem persönlichen Steuersatz voll versteuert werden.

 

Kapitallebensversicherung / private Rentenversicherung / Fondsgebundene-Lebensversicherung

Ob nun Kapitallebensversicherung, private Lebensversicherung oder Fondgebundene Lebensversicherung. Mit diesen Begriffen ist prinzipiell das gleiche gemeint. Sobald ich keine betriebliche Rentenversicherung habe, also die Beiträge aus dem Privatvermögen bezahle, handelt es sich um eine privat Rentenversicherung. Da das eingezahlte Geld Erträge bringen soll und ein bestimmtes Kapital für die Leistungszeit angespart werden soll, handelt es sich auch um eine Kapitallebensversicherung und da bei seit Jahren sehr niedrigen Zinsen eine festverzinsliche Anlage bei den Kosten die einer Lebensversicherung zugrunde liegen kaum lohnt, wird bei den meisten Lebensversicherungen das eingezahlte Geld in Fonds angelegt. Somit haben wir auch meistens ine Fondsgebundene-Lebensversicherung. Bei der Fondgebundenen-Lebens- oder Rentenversicherung gibt es zwei Möglichkeiten, wie das Geld in Fonds angelegt wird. Zum einen kann das vorhandene Geld vom Versicherer in Fonds angelegt werden, dann haben wir quasi eine Art Vermögensverwaltung. Zum anderen kann der Kunde frei entscheiden wieviel des Beitrages in welchen Fonds investiert wird.

Generell entspricht das verfügbare Guthaben dem aktuellen Fondsguthaben. Der Kunde hat in vielen Tarifen die Möglichkeit während der Laufzeit Geld ein oder sich auszahlen zu lassen. Dies kann mit oder auch ohne einer monatlichen Beitragszahlung funktionieren. Je nach Wunsch des Kunden kann hier das optimal Produkt gefunden werden.

Bei den eben geschilderten Varianten handelt es sich um ein Anlageprodukt im Mantel eines Versicherungsvertrages. Daher bestehen für solche Produkte quasi di gleichen Regeln wie in einer direkten Anlageberatung Dadurch wird es nochmal deutlich, das es wichtig ist sich zu diesem Thema gut beraten zu lassen. Es gibt zu dieser Anlageform, wie immer im Leben einige Vorteile, aber auch Nachteile. Diese zeige ich kurz anhand der folgenden Grafik.

Während bei vielen Fondssparplänen eine Anlage meistens mit 25 EUR pro Monat und Fonds gestartet werden kann, kann man in einer Lebensversicherung schon mit kleineren Beiträgen pro Fonds starten. Hier könnte man bei einem Beitrag von z.B. 50,- teilweise bis zu 10 Fonds auswählen, in denen zum gleichen Teil investiert wird, das wären in diesem Beispiel 5 EUR pro Fonds. Auch wenn man während der Laufzeit in spannende neue Fonds investieren möchte, ist ein Wechsel von einem Fonds in einen anderen meistens ohne erneute Ausgabeaufschläge möglich. Ein steuerlicher Vorteil entsteht, wenn man das Produkt als Altersvorsorge bespart. Wenn man es mindestens bis zum 62. Lebensjahr (bei Verträgen vor 2012 das 60. Lebensjahr) und mindestens 12 Jahre läuft und frühestens erst dann eine Kapitalleistung in Anspruch nimmt, dann muss nur der halbe Kapitalertrag versteuert werden. Hierbei handelt es sich um das sogenannte Halbeinkünfteverfahren.

Nun kommen wir noch zu den Nachteilen. Viele Menschen möchten im Alter gerne eine Garantieleistung erhalten. Das ist zum Teil möglich, aber je höher die Garantien ausfallen, desto geringer ist die Ertragsmöglichkeit. Da Garantien immer mit Kosten verbunden sind. Je nach Versicherer und Tarif, kann es sein, das das mögliche Fondsuniversum kleiner oder größer ausfällt. Auf jeden Fall ist die Fondsauswahl auf die eine oder andere Art und Weise eingeschränkt. Daher ist es wichtig einen Tarif zu finden, der die Anlagepräferenzen abdeckt.

Bei vielen Tarifen hat man bei Erreichung der Leistungsphase das sogenannte Kapitalwahlrecht. Das heißt, man erhält sofort das gesamte Vertragsguthaben, alternativ kann man auch eine Leib- oder Zeitrente vereinbaren. Das heißt aus dem Kapital wird eine lebenslange Rente gezahlt. Oder man sagt, das man zum Beispiel nur für 10 Jahre eine Rente aus der Fondsgebundenen-Lebensversicherung beziehen möchte um, in dieser Zeit zum Beispiel noch größere Vorhaben wie Reisen etc. zu realisieren. Auf jeden Fall handelt es sich quasi um eine Art Wette. Denn wenn der Leistungsbezieher einer Leibrente kurze Zeit später stirbt, hat er nicht viel von seinem angesparten Kapital gehabt. Vereinbart er hingegen eine 10 jährige Zeitrente und lebt danach noch 20 Jahre länger, dann könnte es sein, das die dann zur Verfügung stehende Rente nicht ausreicht um würdevoll im Alter zu leben.

 

Investment

Das Thema Investment wird an anderer Stelle im Detail beschrieben. Die dortigen Ausführungen gelten natürlich auch für die Betrachtung des Themas Investment als Altersvorsorge. Prinzipiell sollte man immer möglichst langfristig bei einer Investmentanlage denken, sei es nun eine Einmalanlage oder auch ein Fondssparplan. Damit sinkt das Verlustrisiko und es wird sich ich in der Regel eine gute durchschnittliche Rendite ergeben. Eine gute Zeitperspektive bei Fondsanlagen sind 12 Jahre plus. Wenn ich also Investment als Altersvorsorge betreibe, sollte ich auch bis zum 67. Lebensjahr rechnen. Es kann sich also auch um eine 40-50 Jahre Betrachtung handeln. Der große Vorteil ist das bei einem so großen Zeitraum einzelne Krisen wie Kriege, Wirtschaftskrisen kaum eine Rolle spielen. Bei Fondssparplänen freuen wir uns sogar darüber (natürlich nur aus finanzieller Sicht), den in den Jahren der Krise können wir mit dem glichen Sparbetrag mehr Anteile von den Fonds kaufen und erhöhen durch den sogenannten Cost-Average-Effekt (Durchschnittskosteneffekt) die Rendite. Bei einer so langfristigen Anlage sollte man eine gewisse Streuung trotzdem nicht vergessen. Für den Fall, das man trotzdem mal an sein Vermögen muss sollte man auch je nach Sicherheitseinstellung 10-20% physisches Gold in seine Sparpläne mit einarbeiten. Im Verlauf der Vergangenheit war es oft so, da Gold in Zeiten der Krise sehr gefragt ist und somit der Goldpreis steigt. Meistens geht das mit einer Krise am Aktienmarkt einher von dem dann natürlich auch die Fonds betroffen sind. Genau anders herum verläuft die Preisentwicklung in zeiten eines guten Wirtschaftsaufschwungs. Benötigt man zu Krisenzeiten Geld aus seinem Vermögen, dann verkauft man am besten Goldanteile und in guten Zeiten würde man eher an die Fondsreserven gehen. Natürlich beschreibt dies nur ein generelles Vorgehen. Das Leben läuft natürlich deutlich komplexer und wenn es dann soweit kommen sollte, dann muss man sich den Markt genau anschauen und am besten auch seinen Berater hinzuziehen. Wichtig an dieser Stelle ist es, das man an das Vermögen, welches mit der Intention „Altersvorsorge“ angelegt wird möglichst niemals anrühren sollte.

Während des meisten Zeit des Investments regelt bei guter Aufstellung der Markt alles für uns, es ist aber entscheidend die letzten 5 Jahre bis zum Eintritt ins in die Rentenphase gesondert zu betrachten. Wenn eine Krise im letzten Jahr vor der Rentenphase eintritt, dann würde eine Korrektur von 20-40% einen immensen Schaden für die Rentenplanung anrichten. Möchte man in diese Zeit auf Nummer sicher gehen, sollte man ein Ausstiegsmanagement einrichten und das Geld in dieser Zeit nach und nach in festverzinsliche sichere Anlagen umschichten und erzielte Gewinne sukzessive sichern. Hier kommt es natürlich auch darauf an dann aktuelle Marktsituation an, da die Zinsen natürlich auch davon abhängen.

Investment / Ausstiegsmanagement

So jetzt gibt es noch eine Zusatzüberlegung die man am Ende treffen muss. Wenn man zum Anfang des 62. Lebensjahres das Kapital durch 60 teilt und diesen Betrag monatlich umschichtet, gibt es 3 Szenarios, da sich das Restkapital in den Fonds ja noch über die 5 Jahre weiterentwickelt. Es kann sein, das das Kapital nicht ausreicht um wirklich alle 60 Raten umzuschichten. Das ist das so, aber man hat die Verluste die innerhalb der 5 Jahre entstanden sind durch das Ausstiegsmanagement minimiert. Es kann sein, das das Kapital genau aufgeht, das ist aber auf 5 Jahre auch unwahrscheinlich. Wenn es nur eine kleine Abweichung ist, kann man die letzte Rate anpassen um alle glatt zu stellen. Aber wenn es in den 5 Jahren keine nennenswerte Krise gibt, dann wird noch in ordentliches Restdepot da sein. Hier kann man dann entscheiden, wie man damit umgehen will.

Auf jeden Fall folgt nun ein recht schwieriger Prozess, dann man muss schauen, was man mit dem Rentenkapital machen möchte. Entweder man steckt es in eine Rentenversicherung mit Einmal Befüllung und einer dann daraus resultierenden lebenslangen Rente (Leibrente). Hierfür kann man sich bei mehreren Anbietern Angebote einholen, um deine möglichst hohe Rente zu bekommen. Wenn man da nicht will, dann kann jeder für sich in wenig Gott spielen. Denn nun muss man entscheiden, wie hoch die monatliche Entnahme bzw. Rente sein soll. Wenn man den Betrag hat, sollte man ausrechnen wie viele Jahre diese Rente abgebucht werden kann bis das Vermögen aufgezehrt ist. Nur was passiert, wenn man Glück hat und länger lebt? Wenn man den Betrag zu klein wählt, dann kann man das Leben vielleicht nicht so genießen wie man will und wenn man dann recht früh stirbt, dann freuen sich vielleicht die Erben, aber man hätte vielleicht noch deutlich mehr erleben und da Leben genießen können. Das gute ist, keiner weiß das und keiner kann da wirklich helfen!

 

Goldanlage

Das Kapitel Investment umfasst auch das Thema Edelmetalle, daher werde ich hier nur auf eine Sonderform eingehen. Die sogenannte Goldrente. Im Alter kommen eventuell Lebens- bzw. Rentenversicherungen zur Auszahlung, oder wie im vorherigen Kapitel Investment als Altersvorsorge, hat man einen eigenen Topf an Kapital aufgebaut und durch das Ausstiegsmanagement steht nun mit dem Eintritt in die Rentenphase eine entsprechende Geldmenge zur Verfügung. Nun stellt sich die Frage was man mit diesem Geld anfangen soll?

Man könnte es auf diverse Konten packen und je nachdem wie viele Zinsen es gerade gibt das Geld dort liegen lassen und immer den Rentenbetrag abbuchen. Doch kommt es selten vor, das die Zinserträge eines Kontos wirklich ausreichen um langfristig zumindest die Inflationsrate auszugleichen, denn sonst würde man sein Geld zumindest vom Wert her verbrennen. Gerade im Alter braucht man aber auch Flexibilität und es wäre schlecht, das Geld in Verträgen zu parken, die vielleicht mehr Rendite bringen, aber dann auch zumindest für eine gewisse Zeitspanne den Zugriff aufs Geld reglementieren.

Eine gute Möglichkeit ist es, das Geld in physisches Gold zu parken. Gold ist seit jeher ein Wertspeicher und gilt als Sachwert. Das heißt Gold hat einen gewissen Schutz gegenüber der Inflation. Das liegt daran das die Weltweit verfügbare Goldmenge begrenzt ist. Natürlich schwankt Gold auch in seinem Wert, trotzdem vermittelt es ein einzigartiges Gefühl von Verlässlichkeit.

Gold hatte in den letzten 30 Jahren eine durchschnittliche Jahresrendite von über 8%. Neben dieser recht imposanten Rendite, hat aber Gold noch zwei wesentlichen Vorteile gegenüber anderen Investments zum Beispiel in Fonds. Zuerst einmal ist der Kauf von Gold in Deutschland komplett Umsatzsteuerfrei. Hinzu kommt, das die Gewinne aus einem Goldinvestment nach einem Jahr Haltedauer komplett einkommensteuerfrei sind.  

Daher ist eine Goldrente der ideale Anschluss an die private Altersvorsorge. Hierzu kann ab einem Betrag von 3.000,- Kapital in Gold angelegt werden. Bei diesen Beträgen wird entweder in einen Miteigentumsanteil eines Goldbarrens oder in Goldgranulat investiert. In beiden Fällen handelt es sich um reines, physisches Gold.

Goldgranulat

Dann wartet man ein Jahr bis man mit der Rentenzahlung startet. Da sie natürlich auch hier gut beraten wurden, haben Sie eine Rücklage gebildet um das erste Jahr zu kompensieren. Danach kann man entscheiden ob man einen bestimmten Betrag x als Rentenzahlung haben möchte, oder eine bestimmt Grammzahl monatlich veräußern möchte. Das könnte aber zu Problemen führen, das in einem Jahr mit sinkenden Goldpreisen auch die Rentenzahlung geringer wird und wenn man aber die volle Höhe benötigt, dann muss man hierfür eine Lösung finden. Die Goldrente ist hierfür absolut flexibel und man könnte in den Monaten eine zusätzliche Auszahlung veranlassen. Ich persönlich bin ein Freund einfach einen festen Auszahlungsbetrag zu definieren. Es gibt dann zwar Jahre in denen man mehr Gold verkauf als in anderen Jahren, aber da die Rendite über die letzten 30 Jahre gut gestiegen ist, ist es wahrscheinlich das ich nicht riskiere vorzeitig mein Kapital aufzubrauchen.

Jetzt noch einen Tipp zum Schluss. Wir haben den Goldmarkt mit diversen Szenarien einer Goldrente analysiert. Und wenn wir davon ausgehen, das wir mit mindestens 10 Jahren Rentendauer rechnen, dann könnte man jedes Jahr 6% des ursprünglichen Goldwertes entnehmen und hätte immer mindestens das Ursprüngliche Kapital erhalten. Ein kleines Beispiel. Es werden 100.000,- in die Goldrente eingezahlt und wir entnehmen 6% also 500,- Euro monatlich als Rentenzahlung, dann hätte man nach 10 Jahren immer noch Gold im Wert von 100.000,- oder mehr. Je länger die Rentenzahlung läuft desto wahrscheinlicher ist dieses Szenario  und es kommt sogar zu einer Mehrung des Kapitals.

Da freut sich sowohl der Rentner, als auch die Erben!

                                                                                      

Immobilien

Bei dem Thema Immobilien als Altersvorsorge scheiden sich die Geister. Als erstes betrachten wir mal den klaren Fall. Das heißt man kauft eine Immobilie, z.B. ein Mehrfamilienhaus oder einzelne Wohnungen um diese zu vermieten. Wenn man diese Investitionen mit der Zeit abgezahlt hat und die Miete fließt, dann handelt es sich natürlich um eine Einkommensart. Da der Kapitaldienst meistens über viele Jahre gezahlt werden muss, bis eine Immobilie abgezahlt ist, werden viele erst kurz vor dem Rentenalter damit wirklich fertig. Aber wenn die Immobilie abbezahlt ist und man 10-20% der Nettokaltmiete als Rücklagen für Instandhaltung und Modernisierung beiseitelegt, dann kann man den Rest auch ohne mit der Wimper zu zucken als Altersversorgung bzw. Rentenzahlung betrachten. Wie man eine Immobilie finanzieren kann, haben wir im dafür vorgesehenen Kapitel besprochen.

Eigenheim

Nun kommen wir zu dem Thema, welches schon zu heißen Diskussionen geführt hat. Bei vielen Beratern und Finanz Coaches wird das Eigenheim nicht als Altersvorsorge betrachtet. Denn Man hat am Anfang natürlich den Kapitaldienst und die dazugehörigen Bewirtschaftungskosten zu tragen. Dazu gehören die Grundsteuern, die Versicherung, Heiz und sonstige Nebenkosten wie Wasser und Müllentsorgung etc. Klar, wenn zur Miete wohnt hat man natürlich auch die Nebenkosten zu tragen, aber neben diesen Kosten müssen auch noch die Rücklagen für die Sanierung und Modernisierung gespart werden und wenn man jetzt mal schaut, wieviel Miete man bei einer vergleichbaren Mietwohnung/Mietshaus wirklich spart, dann ist dieser Betrag eventuell nicht wirklich groß, dazu kommt die Bindung durch ein Eigenheim. Es könnte sein, das man wegen Krankheiten etc. umziehen muss, dann geht das aber nicht so schnell, da man sonst eine Menge Geld verlieren kann. Es ist meistens nicht gut wenn der Käufer merkt, wenn der Verkäufer dringend verkaufen möchte. Meistens klappt das nur unter dem erzielbaren Marktpreis. Daher kann ich es durchaus verstehen das das Eigenheim als Luxusvermögen angesehen werden und nicht für die Altersvorsorge angesehen werden. Aber ich stimme bei einigen Gegebenheiten dafür, dass das Eigenheim als Altersvorsorge betrachtet werden kann. Dazu ist es aber wichtig, das Eigenheim auch für diesen Zweck zu kaufen. Das heißt man sollte keine Wohnung kaufen, die in höheren Etagen ohne Auszug liegen, denn sonst kann allein da Treppensteigen der Grund sein, das Eigentum wieder zu verkaufen. Wenn man eine Immobilie als Altersvorsorge erwirbt, dann sollte man sich auch für das Alter Gedanken machen. Eine Art Anliegerwohnung beziehungsweise zusätzliche Zimmer für eventuelles Pflegepersonal sollten mit eingeplant werden. Diese kann man bis dahin als Gästezimmer oder Büro nutzen, damit sie nicht ungenutzt bleiben. So ähnlich wie bei den anderen Anlagen zur Altersvorsorge sollte man sich rechtzeitig vor der Rentenphase Gedanken machen, ob die Immobilie noch für diese Phase die richtige ist. Denn es kann sich über die Jahrzehnte vieles ändern. So kann es sein, das Einkaufsgelegenheiten weggefallen oder natürlich auch dazukommen. Das beinhaltet auch die Nähe zu Vereinen, Gaststätten, Ärzte, Apotheken, öffentliche Verkehrsanbindungen etc. Im Alter wird irgendwann der Punkt kommen, wo man nicht mehr so mobil ist und den Führerschein abgibt und spätestens dann kann es passieren das man vereinsamt, da man am gesellschaftlichen Leben nicht oder nur noch teilweise teilnehmen kann. Wenn das eintrifft dann sollte man sich eine entsprechende Wohnung etc. zur miete nehmen und das Eigenheim vermieten oder verkaufen. Bei letzterem natürlich nicht mit Druck, damit man den richtigen Preis erhält. Das daraus resultierende Geld, entweder die Miete (netto Kaltmiete abzüglich 10-20% für Instandhaltung und Modernisierung) oder der Kauf erlös können dann als Rentenzahlung beziehungsweise Rentenkapital betrachten. Wie man damit umgehen kann lesen Sie bitte in den Kapiteln Goldanlage oder Investment als Altersvorsorge.

 

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